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Trauerhilfe Live-Chat

Kai Sender
Sozialarbeiter
Bremen
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Gebhard Ihr Dienstleistungsgärtner

Grabpflege

Ein schönes gepflegtes Grab setzt ein Zeichen gegen das Vergessen und drückt unsere Verbundenheit zu den Menschen aus, die uns im Leben nahe waren.

Hier finden wir einen Ort für das Gedenken und die Erinnerung an gemeinsame Stunden mit dem Verstorbenen.

Was aber passiert mit dem Grab, wenn Angehörige aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage dazu sind, es zu pflegen?

Eine Sorge, die wir Ihnen als Friedhofsgärtner nehmen können: Mit der beauftragten Grabpflege übernehmen wir die sorgfältige und fachgerechte Pflege des Grabes. So lange, wie Sie es wünschen.

Welche Arbeiten wir als Friedhofsgärtner im Rahmen einer Grabpflege für Sie übernehmen sollen, hängt ganz von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen ab.
Unser Leistungsspektrum ist vielfältig:

    Provisorisches Herrichten der Grabstätte nach einer Beisetzung (Entfernen der Kränze, Einebnen und Auffüllen von Erde, Neuanlage)
    Individuelle Gestaltung der Grabstätte
    Regelmäßige Pflege der Grabstätte (pro Jahr sind wir in der Regel 45x an Ihrer Grabstätte zzgl. der Gießgänge)
    Wässern der Grabstätte
    Rückschnitt der Bodendecker und Stauden
    Jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung
    Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und zu persönlichen Gedenktagen
    Gießpflege im Sommer,
    Oder eine Pflege als Urlaubsvertretung

In der Grabpflege unterschiedet man zwischen einem Jahrespflege- und einem Dauergrabpflegevertrag

Worin besteht der Unterschied?
Dauergrabpflege

    Einmalige Zahlung für viele Jahre
    ein Vertrag wird über die Genossenschaften Badischer oder Württembergischer Friedhofsgärtner abgeschlossen
    Vertragsabschluss ab 3 Jahre
    Preissteigerungen sind ausgeschlossen
    Die Genossenschaften kontrollieren den Pflegezustand der Gräber
    Mündelsichere Geldanlage durch die Genossenschaften
    Ein Vertrag ist auch als Vorsorge abschließbar
    Ein Dauergrabpflegevertrag ist nicht kündbar (auch nicht vom Sozialamt). Eine Ausnahme besteht nur aus einem wichtigen Grund.

Jahresgrabpflege

    Jährliche Rechnungstellung durch uns
    Vertragsabschluss ab 1 Jahr, automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird
    Preissteigerungen jährlich möglich
    Der Friedhofsgärtner kontrolliert sich selbst
    Geld wird nicht angelegt, da jährlich abgerechnet wird
    Nur als Sofortleistung buchbar
    Ein Vertrag ist jeweils 4 Wochen zum Jahresende (30.11) schriftlich kündbar

 

Die Firma Gebhard Garten und Grabpflege wurde am 01.11.1997 von Andreas Gebhard zuerst im Nebenerwerb gegründet.

Ansprechpartner: Andreas Gebhard

Gärtner im Bereich Blumen- und Zierpflanzenbau Einzelhandelskaufman Technischer Fachwirt (IHK) Zertifizierter Raumbegrüner (seit September 2015)

Gebhard Ihr Dienstleistungsgärtner

Andreas Gebhard
Heinrich-Beck-Straße 4
75031 Eppingen-Richen
Deutschland
Telefon: 07262 206510
Fax: 07262 -206512
Mobil:
info@gebhard-dg.de
https://www.gebhard-dg.de/