Gebhard Ihr Dienstleistungsgärtner
Grabpflege
Ein schönes gepflegtes Grab setzt ein Zeichen gegen das Vergessen und drückt unsere Verbundenheit zu den Menschen aus, die uns im Leben nahe waren.
Hier finden wir einen Ort für das Gedenken und die Erinnerung an gemeinsame Stunden mit dem Verstorbenen.
Was aber passiert mit dem Grab, wenn Angehörige aus unterschiedlichen Gründen nicht in der Lage dazu sind, es zu pflegen?
Eine Sorge, die wir Ihnen als Friedhofsgärtner nehmen können: Mit der beauftragten Grabpflege übernehmen wir die sorgfältige und fachgerechte Pflege des Grabes. So lange, wie Sie es wünschen.
Welche Arbeiten wir als Friedhofsgärtner im Rahmen einer Grabpflege für Sie übernehmen sollen, hängt ganz von Ihren persönlichen Wünschen und Bedürfnissen ab.
Unser Leistungsspektrum ist vielfältig:
Provisorisches Herrichten der Grabstätte nach einer Beisetzung (Entfernen der Kränze, Einebnen und Auffüllen von Erde, Neuanlage)
Individuelle Gestaltung der Grabstätte
Regelmäßige Pflege der Grabstätte (pro Jahr sind wir in der Regel 45x an Ihrer Grabstätte zzgl. der Gießgänge)
Wässern der Grabstätte
Rückschnitt der Bodendecker und Stauden
Jahreszeitlich wechselnde Bepflanzung mit Frühjahrs-, Sommer- und Herbstbepflanzung
Grabschmuck zu Allerheiligen, Totensonntag und zu persönlichen Gedenktagen
Gießpflege im Sommer,
Oder eine Pflege als Urlaubsvertretung
In der Grabpflege unterschiedet man zwischen einem Jahrespflege- und einem Dauergrabpflegevertrag
Worin besteht der Unterschied?
Dauergrabpflege
Einmalige Zahlung für viele Jahre
ein Vertrag wird über die Genossenschaften Badischer oder Württembergischer Friedhofsgärtner abgeschlossen
Vertragsabschluss ab 3 Jahre
Preissteigerungen sind ausgeschlossen
Die Genossenschaften kontrollieren den Pflegezustand der Gräber
Mündelsichere Geldanlage durch die Genossenschaften
Ein Vertrag ist auch als Vorsorge abschließbar
Ein Dauergrabpflegevertrag ist nicht kündbar (auch nicht vom Sozialamt). Eine Ausnahme besteht nur aus einem wichtigen Grund.
Jahresgrabpflege
Jährliche Rechnungstellung durch uns
Vertragsabschluss ab 1 Jahr, automatische Verlängerung um ein weiteres Jahr, wenn nicht gekündigt wird
Preissteigerungen jährlich möglich
Der Friedhofsgärtner kontrolliert sich selbst
Geld wird nicht angelegt, da jährlich abgerechnet wird
Nur als Sofortleistung buchbar
Ein Vertrag ist jeweils 4 Wochen zum Jahresende (30.11) schriftlich kündbar
Die Firma Gebhard Garten und Grabpflege wurde am 01.11.1997 von Andreas Gebhard zuerst im Nebenerwerb gegründet.
